Finanzen

Was uns finanziell bewegt – Geld als Werkzeug etwas zu gestalten

„Du sollst den Herrn, deinen Gott, lieben von ganzem Herzen, von ganzer Seele, von allen Kräften und von ganzem Gemüt, und deinen Nächsten wie dich selbst.“ Lk 10,27

Liebe Spenderinnen und Spender für die Kirchengemeinde ihrer Wünsche! Geld ist ein Mittel um Vorhaben möglich zu machen. Sei es die Restaurierung mittelalterlicher Abendmahlskelche, der Einbau einer Heizung im Gemeinderaum, bis hin zu aufwändigen statisch-konstruktiven Vernadelungsarbeiten am Mauerwerk einer barocken Kirche. Wir gebrauchen Geld, damit Vorhaben umgesetzt und Veranstaltungen stattfinden können. Viele Ehrenamtliche spenden Ihre Zeit und Kraft, damit ein Gottesdienst, ein Besuchskreis, ein Konzert, eine Reise oder ein Gruppentreffen stattfindet. Gottes Geist weht, wo es diese engagierten Menschen gibt, die mit Herz und Verstand für Ihre Kirchengemeinde vor Ort da sind.  Mit ihrer Spende unterstützen Sie ihren Aktionsraum und die Projekte vor Ort! Herzlichen DANK!


Für das Jahr 2020 sind folgende Beträge als Gemeindebeitrag gespendet worden:

Großbrembach: 4.111,00

Vogelsberg: 5.095,00

Kleinbrembach: 4175,00

Kleinneuhausen: 1145,00

Ellersleben: 425,00

Weitere Spenden für die Kirchen (und/oder den Abendmahlskelch) sind insgesamt 2020 in folgender Gesamthöhe eingegangen:

Großbrembach: 3750,00

Vogelsberg: 3710,00

Kleinbrembach: 825,00

Kleinneuhausen: 883,25

Ellersleben: 1054,00

Herzlichen Dank allen Spenderinnen und Spendern! Eine Spendenquittung erhalten Sie im Pfarrbüro ab einem Betrag von 200 Euro Spende, darunter gilt der Einzahlungsbeleg als Quittung beim Finanzamt.

Die Bankverbindungen der fünf Kirchengemeinden

Die Höhe des freiwilligen Kirchgeldes/Gemeindebeitrages bestimmen Sie. Es gibt einen Richtwert von 42,00 € für Mitteldeutschland. Jede und jeder sollte unter Einschätzung der eigenen wirtschaftlichen Situation für sich selbst festlegen, was er bzw. sie bereit ist zu geben. Für Vogelsberg und Großbrembach bitten wir bei einer Überweisung darum immer die RT NUMMER AUF DEM VERWENDUNGSZWECK mit anzugeben, damit die Zahlung problemlos zugeordnet werden kann. Wir danken Ihnen herzlich für Ihr Vertrauen!

Änderung der Kontoverbindung für die Kirchengemeinde Großbrembach!

Kontoinhaber: Kreiskirchenamt Eisenach, BUKAST Apolda-Buttstädt
IBAN: DE72520604100008000433
BIC: GENODEF1EK1
Evangelische Bank
Verwendungszweck: RT 2317 Kirchgeld/Gemeindebeitrag Großbrembach

Änderung der Kontoverbindung für die Kirchengemeinde Kleinbrembach! Wir sind Mitglied bei der Kassengemeinschaft der Buchungs- und Kassestelle Apolda-Buttstädt. Bitte unbedingt den Ort für Ihre Einzahlung mit angeben!

Kirchengemeinde Kleinbrembach
Kontoinhaber: Kreiskirchenamt Eisenach, BUKAST Apolda-Buttstädt
IBAN: DE72 5206 0410 0008 0004 33
Verwendungszweck: RT 2331, Name, Zweck

Kirchengemeinde Vogelsberg
Kontoinhaber: Kreiskirchenamt Eisenach, BUKAST Apolda-Buttstädt
IBAN: DE72520604100008000433
BIC: GENODEF1EK1
Evangelische Bank
Verwendungszweck: RT 2386 Kirchgeld/Gemeindebeitrag Vogelsberg

Kirchengemeinde Ellersleben
IBAN: DE39820940540000360279
BIC: DENODEF1NDS
Nordthüringer Volksbank


Kirchengemeinde Kleinneuhausen

IBAN: DE39820510000140029214
BIC: HELADEF1WEM
EKK Eisennach

Hier lesen Sie Auszüge aus dem Finanzgesetz der Evangelischen Kirche Mitteldeutschland.
Es erklärt wie die Pachtgelder verteilt und die Aufgaben der Kirchengemeinden gestaltet sind.

Näheres auch unter:

http://www.kirchenrecht-ekm.de/document/21424#s47000018

Auszüge:

§ 8
Grundsätze

( 1 ) Die Finanzierung von Aufgaben, die die Kirchengemeinden wahrnehmen, erfolgt grundsätzlich aus Mitteln, die von ihnen selbst aufgebracht oder nach diesem Kirchengesetz zugewiesen werden.
( 2 ) Die Gemeindeglieder tragen durch Abgaben, Kollekten, Spenden und ehrenamtliche Mitarbeit zur Erfüllung des Dienstes der Kirchengemeinden bei.

§ 9
Einnahmen der Kirchengemeinden
(1) Den Kirchengemeinden stehen für die Erfüllung ihrer Aufgaben folgende Mittel zur Verfügung:
(2)der Kirchengemeindeanteil (Absatz 2),
(3) die Gemeindebeiträge,
(4) die Kollekten und die Spenden, soweit sie nicht für einen anderen Zweck bestimmt sind,
(5) die Einnahmen aus Haus- und Straßensammlungen, soweit sie nicht für einen anderen Zweck bestimmt sind, die Einnahmen aus Grundvermögen, insbesondere
5.1. die Mieten,
5.2. die Erträge aus Kirchenland,
5.3. die Erträge aus Kirchenwald,
5.4. die Erträge aus besonderen Zuweisungen,
(6) die Kapitalerträge,
(7) die Einnahmen aus zwischengemeindlichen Zahlungsverpflichtungen,
(8) die Zuweisungen und die Zuschüsse,
(9) die Gebühren,
(10) die sonstigen Einnahmen.

( 2 ) Den Kirchengemeinden wird ein Anteil aus dem Gesamtgemeindeanteil (§ 6 Absatz 1 Nummer 1) zugewiesen (Kirchengemeindeanteil). Weitere Mittel können Kirchengemeinden aus dem Strukturfonds (§ 16) erhalten.
( 3 ) Die Kirchengemeinden führen 80 vom Hundert der Erträge aus Kirchenland (Absatz 1 Nummer
5.2) und aus besonderen Zuweisungen (Absatz 1 Nummer 5.4) dem Baulastfonds zu. Soweit aus Kirchenwald Einnahmen aus Grundstücksverträgen mit jährlich wiederkehrenden Zahlungen erzielt werden, sind davon ebenfalls 80 vom Hundert dem Baulastfonds zuzuführen.

Dieser Gesichtspunkt ist mit dem Finanzgesetz hinzugekommen und folgt dem Soldiargedanken, so dass auch Kirchengemeinden, die nicht über Pachteinnahmen verfügen Gelder aus dem damit gespeisten Baulastfond des Kirchenkreises beantragen können und so ihre Kirchen bauen können.

( 4 ) Die Kirchengemeinden führen dem Forstausgleichsfonds (§ 22 Absatz 5 Grundstücksgesetz1) eine durch Haushaltsgesetz festgelegte Umlage für Kirchenwald für laufende Ausgaben sowie Beiträge zur Bildung einer Rücklage zur Risikovorsorge im Falle von außergewöhnlichen Schadensereignissen entsprechend der Fläche des Kirchenwaldes zu.

§ 10
Verwendung der finanziellen Mittel der Kirchengemeinden

( 1 ) Die Kirchengemeinden setzen ihre Mittel insbesondere für folgende Aufgaben und Verpflichtungen ein:
(2) die anteilige Finanzierung des Verkündigungsdienstes im Kirchenkreis entsprechend des Stellenplans des Kirchenkreises (§ 14),
(3) die Finanzierung der Angestellten der Kirchengemeinden,
(4) die Finanzierung des gottesdienstlichen Lebens, der Bildungsarbeit, diakonischer und seelsorgerlicher Aufgaben sowie missionarischer Projekte der Kirchengemeinde,
(5) die Kostenverrechnungssätze,
(6) die Instandsetzung und Unterhaltung der den Kirchengemeinden zugeordneten kirchlichen Grundstücke und Gebäude,
(7) die Unterhaltung von Einrichtungen der Kirchengemeinden,
(8) die zwischengemeindlichen Zahlungsverpflichtungen,
(9) die Zuwendungen an Partnerkirchen.

( 2 ) 1 Zu den zwischengemeindlichen Zahlungsverpflichtungen (Absatz 1 Nummer 6) gehören insbesondere die gemeinschaftlichen Sach- und Personalkosten der in einem Pfarrbereich verbundenen Kirchengemeinden. 2 Die Beträge sind im Haushaltsplan der Kirchengemeinde, in der sich der Dienstsitz des Pfarrers befindet, zu veranschlagen und sollen im Verhältnis der Gemeindeglieder auf die beteiligten Kirchengemeinden umgelegt werden. 3 Die Umlage soll im Rahmen des Jahresabschlusses der Pfarrsitzgemeinde in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen abgerechnet werden. 4 Erhebliche Steigerungen der gemeinschaftlichen Sach- und Personalkosten im Verlauf des Haushaltsjahres bedürfen der Zustimmung der beteiligten Gemeindekirchenräte.

Für das Jahr 2019 sind folgende Beträge als Gemeindebeitrag in den Kirchengemeinden gesammelt worden:

Großbrembach: 3.257,00

Großneuhausen: 1.710,00

Kleinbrembach: 2.702,00

Kleinneuhausen: 315,00

Ellersleben: 383,00

Vogelsberg: 4.450,00

Vielen Dank für Ihre Spende und die Unterstützung Ihrer Kirchengemeinde!


Für das Jahr 2018 sind folgende Beträge als Gemeindebeitrag in den Kirchengemeinden gesammelt worden:

Großbrembach: 3977,00 Euro
Großneuhausen: 2184,00 Euro
Kleinbrembach: 3490,00 Euro
Kleinneuhausen: 1141,00 Euro
Ellersleben: 376,00 Euro
Vogelsberg: 4838,00 Euro

Für jeden Euro Gemeindebeitrag erhalten die Kirchengemeinden aus Restmitteln des Kirchenkreises eine Erhöhung zwischen 0,05-0,50 Euro pro gespendeten Euro Gemeindebeitrag.

Dazu kommen die Spenden aus 2018, die für bestimmte Zwecke oder bei Veranstaltungen gesammelt werden.

Kleinbrembach Spenden: 6165,00 Euro – teilweise zweckgebunden für die Baumaßnahme an der Kirche.
Großbrembach Spenden: 1946,40 Euro – beinhaltet 710,27 Euro für die Restaurierung des Leuchters
Kleinneuhausen Spenden: 745,30 Euro
Großneuhausen Spenden: 2416,00 Euro
Vogelsberg Spenden: 3310,66 Euro (davon 1500,00 von der Jagdgenossenschaft Vogelsberg)
Ellersleben Spenden: 705,00 Euro

Vielen Dank im Namen aller Kirchengemeinden!

Herzliche Grüße

Pfarrerin Denise Scheel