Die Wählerliste enthält alle Wahlberechtigten. Wahlberechtigt ist, wer
Glied der Kirchengemeinde ist (also seinen Hauptwohnsitz in dem Gebiet der Kirchengemeinde hat, getauft ist und der evangelischen Kirche angehört) am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet hat und
zum Abendmahl zugelassen ist.
Bekanntmachung der Wählerliste.
Wer gerne wissen möchte, ob er/sie in die Wählerliste aufgenommen wurde, der kann bis 26.06.2019 jeden Mittwoch von 8 Uhr bis 15:30 Uhr Auskunft darüber im Pfarrbüro erhalten. Änderungen oder Ergänzungen werden auch im Pfarrbüro entgegengenommen.